Gerade der Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ständigen Änderungen der Gesetze zum Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht unterworfen. Dazu kommen Änderungen durch Tarifverträge. Was gestern galt, gilt heute nicht mehr. Oft stöhnen schon die Finanzbeamten, dass sie langsam den Überblick verlieren. Wenn schon die Experten verzweifeln, wie soll da der normale Unternehmer, der sich mit vielen anderen Dingen auseinander setzen muss, noch mitkommen. Der Unternehmer ist hinterher der Dumme, denn er wird von den Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern in die Haftung genommen, wenn er etwas falsch gemacht hat.
Wissen Sie welche Gesetze und Verordnungen derzeit gelten? Welche Sonderfälle in den Schreiben des Bundesfinanzministeriums und der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger geregelt sind?
Aus diesem Gründen übernehmen wir für Sie die Lohn und Gehaltsabrechnung. Und Sie müssen sich um neue Gesetze nicht mehr kümmern.
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